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Struktur der altkatholischen Kirche Österreichs
Die Altkatholischen Kirchen sind Landeskirchen. Ihre Verfassung ist bischöflich-synodal, d.h. die Leitung und Verwaltung der Kirche erfolgt im Zusammenwirken des Bischofs mit den in den Synodalrat gewählten Geistlichen und LaienvertreterInnen.
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Der BISCHOF
Der Bischof wird von der Synode gewählt und nach der Wahl vom Erzbischof von Utrecht oder einem anderen altkatholischen Bischof unter Assistenz von zwei weiteren Bischöfen, die alle in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht. Der Bischof führt die Aufsicht über die Kirche, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der Bekenntnisgrundlagen und der Liturgie.
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Der SYNODALRAT
Der Synodalrat steht dem Bischof für Verwaltungsaufgaben zur Seite. Ihm obliegt insbesondere die Vermögensverwaltung. Der Synodalrat besteht aus drei geistlichen und sechs weltlichen Synodalräten, die von der Synode auf die Dauer von sechs Jahren mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Bischof und Synodalrat bilden die Kirchenleitung. Der Bischof und der/die Vorsitzende des Synodalrates vertreten die Kirche nach außen.
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Der neue Synodalrat wurde am 26. Oktober 2009 in Salzburg gewählt
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L a i e n S y n o d a l r ä t e
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Synodalanwalt
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Die SYNODE
Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der Kirche. Sie tritt alle drei Jahre zusammen. Die Einberufung muss sechs Monate vorher durch den Synodalrat erfolgen. Stimmberechtigt sind: der Bischof, die geistlichen Amtsträger, die Synodalräte und die Abgeordneten der Gemeinden, die nur weltlichen Standes sein können. Antragsberechtigt sind: der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Synodalrat und die Kirchengemeinden.
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Die KIRCHENGEMEINDEN
Die Altkatholische Kirche ist in Kirchengemeinden gegliedert. Oberstes Organ der Kirchengemeinden ist die Gemeindeversammlung, in der alle Glaubensgeschwister der betreffenden Gemeinde ab den 16. Lebensjahr stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung wählt den Pfarrer oder die Pfarrerin und den Gemeindevorstand, welche die Kirchengemeinde leiten und verwalten, und die Abgeordneten zur Synode.
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